Wen dürfen wir beraten & was kostet das?

Wir würden uns freuen, für Sie da sein zu dürfen

Sie möchten von unserer kostengünstigen und kompetenten Beratung in Steuersachen profitieren? Dann treten Sie unserem Lohnsteuerverein jetzt bei, da wir gemäß Steuerberatungsgesetz nur Mitgliedern helfen dürfen.

Wer kann Mitglied werden?

  • Angestellte
  • Arbeiter
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Rentner
  • Unterhaltsempfänger

Mitglieder, die arbeitslos geworden sind, beraten wir natürlich weiterhin.

Wie lauten die Voraussetzungen für Ihre Beratung?

  • Sie dürfen nur Einkünfte aus Lohn, Gehalt, Rente, Pension und Unterhalt beziehen – in unbegrenzter Höhe
  • Zusätzliche Miet- und Zinseinnahmen sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen € 13.000 – bzw. € 26.000 bei Ehegatten – nicht übersteigen
  • Sie dürfen keine Einnahmen oder umsatzsteuerpflichtige Einkünfte aus gewerblicher/selbstständiger Tätigkeit haben

Als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist der Wertzuwachs beim Verkauf zugrunde zu legen – und nicht der gesamte Veräußerungserlös. So ist z. B. das reine Veräußern und Neuanlegen von Wertpapieren mit einem Wert von mehr als € 13.000 bzw.
€ 26.000 nicht schädlich für unsere Beratungsbefugnis.

Wie hoch ist Ihr Beitrag?

Für unsere Hilfe erheben wir kein leistungsabhängiges Entgelt. Die derzeit gültigen Beitragssätze unserer Beratungsstelle Köln sind:

  • 95 € Beitrag bei einem Einkommen unter 20.000 €
  • 130 € Beitrag bei einem Einkommen unter 50.000 €
  • 170 € Beitrag bei einem Einkommen unter 75.000 €
  • 250 € Beitrag bei einem Einkommen unter 90.000 €
  • 320 € Beitrag bei einem Einkommen über 90.000 €
    und wenn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden
  • Der Mindestbeitrag beträgt 60 € für soziale Härtefälle

 

Zusätzliche Kosten oder Aufnahmegebühren fallen bei uns grundsätzlich nicht an. Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen.

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